Blaulicht und Martinshorn
Sondersignal – was Sie darüber wissen müssen
Ob Wohnungsbrand oder Verkehrsunfall – Um auf sich aufmerksam zu machen und so schnell wie möglich zum Einsatzort zu kommen ist die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. Immer wenn man als Verkehrteilnehmer ein Sondersignal wahrnimmt, bedeutet das, „sofort freie Bahn zu schaffen“, da sich ein Einsatzfahrzeug nähert.
Die Reaktionen vieler Verkehrsteilnehmer sind jedoch falsch wenn im Rückspiegel ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blauchlicht und Martinshorn auftaucht. Das häufigste Fehlverhalten ist das unvermittelte, plötzliche Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit wird nicht nur ein Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen riskiert, sondern auch das Gegenteil vom Gewünschten erreicht. Sie behindern das Einsatzfahrzeug! Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße ist ebenso falsch. Es ist ja nicht auszuschließen, dass das Einsatzfahrzeug in genau diese Straße einbiegen will.
Was tun bei Sondersignal?
- stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker)
- fahren Sie, wenn möglich, am besten an den rechten Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker
- überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten)
Auf der Autobahn gilt bei Stau grundsätzlich immer
- Warnblinker anschalten
- bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehreren Fahrbahnen zwischen Überholspur (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahnen.
WICHTIG: Halten Sie die Rettungsgasse solange offen, bis sich der Stau auflöst. Ein Rettungsfahrzeug kommt selten allein.
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
Sicherlich haben Sie sich auch schon gewundert, warum Einsatzfahrzeuge auch Nachts bei nahezu leeren Straßen mit Martinshorn fahren. Das Einschalten von Blauchlicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit.
Auszug aus dem § 35 StVO (Sonderrechte)
“Die Einsatzfahrt mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist an hoheitliche Aufgaben geknüpft und es ist höchste Eile geboten. Wird nur blaues Blinklicht betätigt, besteht für die anderen Verkehrsteilnehmer kein Zwang, für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen.”
Auszug aus dem §38 StVO (Wegerechte)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
“Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Dies bedeutet: Das Wegerecht kann nur durch Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden.
Die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind laut §38 StVO dazu verpflichtet mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn sie auf dem Weg sind, Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu schützen. Sie als Bürger und Verkehrsteilnehmer sollen frühzeitig auf die herannahenden Einsatzfahrzeuge aufmerksam gemacht werden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar kaum jemand unterwegs ist. Vielleicht haben Sie mehr Verständnis wenn Sie etwas näher darüber nachdenken. Sie werden feststellen, dass die Feuerwehrleute vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, so wie Sie, jetzt aber dabei sind anderen Menschen in Not zu helfen. Selbst wenn sie nach dem Einsatz noch die Zeit und Ruhe für etwas Schlaf finden, müssen sie ebenso wie Sie am nächsten Morgen zur Arbeit.
Ihre Feuerwehr -Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis